Landwirtschaftlicher Versicherungsschutz für tierhaltende Betriebe
Tierzucht und Tierhaltung sind wichtige Säulen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb? Die Bayerische Tierseuchenkasse entschädigt Sie, wenn Ihr Betrieb direkt von einer Seuche betroffen ist.
Was ist jedoch, wenn Sie zwar nicht selbst betroffen sind, aber Ihr Betrieb in den Beobachtungs- oder Sperrbezirk fällt? Hier drohen für den Zeitraum der Sperre ein Vermarktungsverbot und damit erhebliche Umsatzverluste für Ihren Betrieb.
Die folgenden Versicherungen sind für Sie als tierhaltender Betrieb besonders relevant
Tierversicherung
Viele Betriebe erwirtschaften einen wesentlichen Teil oder gar den Hauptteil ihres Gewinns durch Nutztiere (beispielsweise Milchvieh, Reitbetriebe, Zucht). Für die Absicherung der Tiere bieten viele Gesellschaften ergänzende Produkte an (über die Gefahren der Inhaltsversicherung hinaus).
Betriebshaftpflicht
Wenige Branchen haben ähnlich spezifische Risiken wie die Landwirtschaft. Große Betriebsflächen, Maschinen, Tiere und Anlagen stellen besondere Ansprüche an die Haftpflichtversicherung. Nicht zuletzt zeigen Schadenfälle immer wieder, dass nicht nur die Anzahl der Schäden, sondern auch deren Höhe deutlich zunimmt. Umso wichtiger ist es, den Versicherungsschutz optimal am Bedarf auszurichten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter gegen das Unternehmen oder den Landwirt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schadenbeispiele
„Klassische” Betriebshaftpflichtversicherung
Nutztiere (beispielsweise Rinder) brechen aus einer nicht ordnungsgemäß gesicherten Weide aus und laufen über eine Straße. Ein Fahrzeug kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidiert mit einem Rind. Das Fahrzeug ist ein Totalschaden, der Fahrer ist schwer verletzt.
Höhe durch Sach- und Personenschaden: 71.500 €
Bei Rangierarbeiten mit einem Mähdrescher stößt der Fahrer gegen die Halle des Nachbarn.
Kosten für die Reparatur des Gebäudes: 2.800 €
Umwelthaftpflichtversicherung
Beim Tanken platzt der Schlauch der eigenen Tankstelle und es laufen größere Mengen Diesel aus. Dieser gelangt über die Hofentwässerung in ein Gewässer und verursacht ein Fischsterben. Ein ansässiger Fischzuchtbetrieb fordert Schadenersatz für die verendeten Fische. Darüber hinaus ordnet die Behörde eine umfangreiche Wasser- und
Uferreinigung an.
Gesamtkosten: 135.000 €
Ein voller Güllebehälter wird undicht. Etliche Kubikmeter Gülle verteilen sich auf dem Betriebsgrundstück. Das verunreinigte Erdreich muss abgetragen werden.
Schadenhöhe: 41.000 €
Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
Ein Landwirt liefert Getreide an einen verarbeitenden Mühlenbetrieb. Nach dem Mahlen des Getreides werden Verunreinigungen entdeckt, die auf ein Verschulden des Landwirts zurückzuführen sind. Der Mühlenbetrieb stellt die Kosten für Produktion, Ausfall und Entsorgung in Rechnung.
Gesamtkosten: 13.500 €
Sachversicherung (Gebäude und Inhalt)
Nicht nur Brände bedrohen das Eigentum eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Auch Elementargefahren wie Sturm oder Überschwemmung können im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Neben Betriebs- und Wohngebäuden sind hiervon auch Viehbestände, Vorräte, Erzeugnisse oder Maschinen betroffen. Ein eventuell folgender Stillstand des Betriebs bedeutet darüber hinaus ausbleibende Erträge. Eine unzureichende Absicherung kann schnell enorme finanzielle Risiken bedeuten. Die Sachversicherung leistet Ersatz, wenn durch eine versicherte Gefahr ein Schaden eintritt.
Schadenbeispiele
Gebäudeversicherung - Gefahr Sturm
Ein Sturm (Windstärke 8) deckt das Dach einer Maschinenhalle ab. Zusätzlich stürzt ein Baum auf ein weiteres Betriebsgebäude. Die Versicherung erstattet die Kosten für die Reparatur des Daches sowie die Beschädigung durch den umgestürzten Baum.
Schadenhöhe: 57.000 €
Inhaltsversicherung - Gefahr Feuer
Das eingelagerte Heu entzündet sich. Durch den Brand wird die Halle beschädigt sowie die gesammelten Vorräte vollständig vernichtet.
Kosten für die Reparatur der Halle, neues Heu und fachgerechte Entsorgung des verbrannten Materials: 160.000 €
Inhaltsversicherung - Gefahr Leitungswasser
Durch einen Rohrbruch läuft der hauseigene Hofladen mit Wasser voll. Während der Dauer der Sanierung muss der Laden für zwei Wochen geschlossen werden.
Kosten für Sanierung, entgangener Gewinn und beschädigte Waren: 6.700 €
Gebäude- und Inhaltsversicherung - Gefahr Feuer
Durch einen Kurzschluss im Melkstand wird der Kuhstall vollständig zerstört. Nur wenige Tiere können gerettet werden. Der Wiederaufbau des Stalls dauert 9 Monate. Während dieser Zeit werden die geretteten Tiere in einem gemieteten Stall untergebracht. Auf Grund begrenzter Flächen kann nur ein Teil der Herde zeitnah wieder neu
angeschafft werden. Bis die ursprüngliche Milchleistung wieder erreicht werden kann vergehen 13 Monate.
Die Kosten für den Ersatz der verendeten Tiere, den Melkstand, Miete, Ertragsausfälle (durch die geringere Milchleistung) sowie Kosten für den Wiederaufbau des Stalls: 2.470.000 €.
Rechtsschutz
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen man für „sein gutes Recht“ kämpfen muss. Dies kann eine Vielzahl möglicher Ursachen haben, beispielsweise Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen, Folgen von Unfällen oder Ärger mit Behörden. Eine Rechtschutzversicherung hilft hierbei – nicht nur bei der Erstattung von Kosten.
Schadenbeispiele
Vertrags-Rechtsschutz
Eine Vertragswerkstatt repariert eine Erntemaschine nicht ordnungsgemäß. Die Maschine kann daher während der Ernte nicht eingesetzt werden. Nur mit Hilfe eines Lohnunternehmers kann die Ernte verzögert eingebracht werden. Der Kunde fordert Schadenersatz von der Werkstatt i. H. v. 5.000 €. In zweiter Instanz wird ein Vergleich über 2.500 € geschlossen. Die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwalts- und Gerichtskosten (im Falle des Vergleichs die Hälfte der Gesamtkosten).
Streitwert: 5.000 €
Anwalts- und Gerichtskosten: 3.100 €
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Pächter einer Weide möchte seinen Vertrag vorzeitig kündigen. Der Versicherungsnehmer – gleichzeitig der Verpächter – lehnt dies jedoch ab. Daraufhin stellt der Pächter sämtliche Zahlungen der Pacht ein. Der Versicherungsnehmer klagt auf Vertragserfüllung und sofortige Bezahlung des geschuldeten Betrags.
Streitwert: 3.000 €
Prozesskostenrisiko: 1.800 €
Spezial-Straf-Rechtschutz
Der Versicherungsnehmer wird beschuldigt, Altölreste im Wald entsorgt zu haben. Diese haben zusätzlich einen nahegelegenen Bach verschmutzt. Der im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eingesetzte Anwalt erwirkt eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht. Die Kosten der Verteidigung müssen jedoch durch den Versicherungsnehmer
getragen werden. Die Rechtschutzversicherung übernimmt das Honorar (auf Stundenbasis).
Anwaltskosten: 3.500 €
Verwaltungs-Rechtsschutz
Ein Landwirt soll gegen Futtermittelbestimmungen verstoßen haben. Gegen die teilweise Rückforderung der EU-Direktzahlungen klagt der Kunde vor dem Verwaltungsgericht.
Streitwert: 10.000 €
Prozesskostenrisiko: 4.500 €
Kraftfahrzeuge
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ist auch von der uneingeschränkten Verfügbarkeit der Fahrzeuge abhängig. Häufig können für Landwirte Flottenprodukte angeboten werden. Bei einzelnen Gesellschaften ist dies bereits ab drei ziehenden Fahrzeugen möglich.
Maschinenversicherung
Die technische Ausstattung landwirtschaftlicher Unternehmen wächst von Jahr zu Jahr und stellt einen immer größeren Teil des Betriebsvermögens dar. Über die Gefahren der Inhaltsversicherung hinaus können stationäre (beispielsweise Melkstand) und fahrbare Maschinen (exemplarisch Erntemaschinen oder Traktoren) im Rahmen einer Maschinenversicherung abgesichert werden.
Schadenbeispiele
Maschinenversicherung
Durch einen Fahrfehler kippt ein beladener Hof-Truck um. Infolgedessen verzieht sich der Rahmen und der Motor wird zerstört.
Kosten für die Reparatur: 19.800 €
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls – weltweit, rund um die Uhr, in Beruf und Freizeit. Es können nachstehende Leistungsarten abgesichert werden:
- Invalidität
- Unfall-Rente
- Unfall-Tod
- Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
- Erweiterte Übergangsleistung
- Hilfepaket
Ernteversicherung
Nur wenige Branchen sind ähnlich von der Natur abhängig wie die Landwirtschaft. Getreide und Gemüseanbau, aber auch Sonderkulturen wie Obst oder Wein sind besonders anfällig. Einzelne Wetterereignisse wie Stürme oder Hagel können die Ernte auf Jahre beeinträchtigen. Mit den Folgen des Klimawandels steigt dieses Risiko zunehmend an. Viele Gesellschaften bieten inzwischen Produkte an, die einen Ernteausfall auch über die „klassischen” Gefahren Sturm, Hagel und Feuer hinaus absichern: exemplarisch auch Frost, Starkregen oder Trockenheit (je nach Kulturen). Auch ein Wald kann gegen die Gefahr Feuer versichert werden.
Krankenversicherung
Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler sind nach näherer Bestimmung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem sogenannten Flächenwert. Mitarbeitende Familienangehörige werden mit der Hälfte des Beitrags für den Unternehmer berechnet. Für mitarbeitende Personen bis zum 18. Lebensjahr wird nur ein Viertel berechnet, was auch für Azubis gilt, für diese aber ohne Altersgrenze. Das Absicherungsspektrum ist analog der gesetzlichen Krankenkassen, somit gibt es auch hier genügend Defizite und Selbstbehalte.
Zur Absicherung der Lücken, z. B. bei Zahnersatz, Brille, alternativen Heilmethoden oder Privatleistungen im Krankenhaus können wir aus einer Vielzahl von Anbieter die für Sie beste Lösung finden und dies auch teilweise zu Sonderkonditionen im Bereich Zahnersatz und Pflegezusatzabsicherung.
Eine Private Krankenversicherung ist übrigens nur in folgenden Fällen bzw. für folgende Personen möglich:
- Beschäftigung als Arbeitnehmer mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Beamte, Richter, Soldaten
- Mitglieder des Deutschen Bundestages oder eines Landtages
Alterssicherung
Versicherungspflichtig in der Alterssicherung der Landwirte sind:
- Landwirte (Einzelunternehmer, Gesellschafter, Kommanditist, geschäftsführender Gesellschafter), wenn das landwirtschaftliche Unternehmen die Mindestgröße erreicht und die landwirtschaftliche Tätigkeit ständig ausgeübt wird,
- die Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer und gem. § 1a ALG auch die Lebenspartner und
- im Unternehmen mitarbeitende Familienangehörige.
Eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht wird vorausgesetzt.
Beispiel (Rente nach Neurecht):
Erich E. (geb. 7.6.1949) hat in dem Zeitraum vom 1.11.1985 bis 30.6.2014 für insgesamt 344 Kalendermonate Beiträge als Landwirt entrichtet. Über die Berechnung nach Feststellung der Steigerungszahl ergibt sich in Verbindung mit der Anzahl der Kalerndermonate und Rentenfaktor eine voraussichtliche Altersrente von lediglich 423,81 EUR!
Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung ergibt sich auch deutlich aus dem Hinweis auf der Homepage der Alterskasse:
„Die Renten der Alterskasse haben wegen der Besonderheiten der Landwirtschaft (Stichwort: Altenteil) keine vollständige Absicherung zum Ziel“.
Für die Schließung der Rentenlücke stehen staatlich geförderte sowie private Vorsorgelösungen zur Verfügung! Wir ermitteln in einer Vorsorgeanalyse Ihr gewünschtes Rentenniveau und erstellen je nach Ihren Wünschen bzgl. Förderung, Flexibilität und Risiko eine passende Versorgungslösung zusammen.
Generationenberatung
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein. Wozu das alles?
Selbst nahestehende Verwandte/Partner dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, sofern sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden. Gerade für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht auszudenken, wenn der Betreiber aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, den Hof weiter zu betreiben und der Ehepartner aber keine Vollmachten besitzt, um z. B. Verträge unterzeichnen oder Gelder transferieren zu dürfen.
Das gilt für den Privatbereich übrigens analog.
Wir arbeiten hierzu mit einem Spezialdienstleister zusammen und darüber können Sie bereits im Vorfeld alle Vollmachten nach Ihren Wünschen gestalten. Somit entgehen Sie im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer. Dadurch können individuellere Absprachen für die notwendigen Vollmachten getroffen werden, als es mittels standardisierter Vollmachten bei einem Notar oder Rechtsanwalt möglich wäre.
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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!